10 Gründe für die Beteiligung des Bunds an der Sanierung Südwestfalens Straßen

10 Gründe, warum sich der Bund an der Sanierung Südwestfalens Straßen beteiligen muss

2024-12-02_Aktionsbündniskampagne4 (1)

4. Es muss das Verursacherprinzip gelten
„Die seit dem 2. Dezember 2021 gesperrte A45 liegt in der Zuständigkeit des Bundes. Die Sperrung der A45 hat den Wirtschaftsstandort Märkisches Südwestfalen unverschuldet in eine infrastrukturelle Krisensituation versetzt, die bis heute andauert. Das Sonderprogramm Sanierung von Straßen NRW identifiziert 245 km an Landesstraßen, die infolge der A45-Sperrung für mindestens 100 Millionen Euro saniert werden müssen. Der Bund erklärt sich aber nur für die 6 km der offiziellen Bedarfsumleitungsstrecke in Sachen Sanierung für verantwortlich. Das ist nicht gerecht! Der Bund muss sich über die Umleitungsstrecken hinaus an der Sanierung der Region beteiligen.“
Dr. Ralf Geruschkat
Hauptgeschäftsführer der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen