Brückensperrung

A 45: Rahmedetalbrücke kann in vereinfachtem Verfahren gebaut werden

Für den Ersatzneubau der Rahmedetalbrücke bei Lüdenscheid ist kein Planfestellungsverfahren erforderlich. Das hat das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) jetzt bestätigt, wie das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am Freitag, 27. Januar, mitteilte.
Der Ersatzneubau der Rahmedetalbrücke sei ein „Fall unwesentlicher Bedeutung“, heißt es dazu. Damit ist nun das Baurecht für die Rahmedetalbrücke in einem vereinfachten auf den Weg gebracht.
„Die Unternehmen sind erleichtert, dass es endlich eine greifbare Entscheidung gibt, um das Drama rund um die Rahmedetalbrücke zu beschleunigen“, sagt Dr. Ralf Geruschkat, Hauptgeschäftsführer der SIHK zu Hagen, zu den neuen Entwicklungen im Fall der gesperrten Brücke.
„Das Fernstraßen-Bundesamt hat bestätigt: Die Talbrücke Rahmede kann als Ersatzneubau in einem vereinfachten Verfahren gebaut werden. Das Ziel „5 Jahre minus X“ muss jetzt konsequent weiterverfolgt werden und wird immer realistischer. Dafür braucht es nach über einem Jahr Vollsperrung schnell weitere sichtbare Erfolge: Als erstes natürlich die schnellstmögliche Sprengung der alten Brücke, die bereits im letzten Dezember erfolgen sollte“, Dr. Geruschkat weiter.
30. Januar 2023